
Dienstleister & Agenturen
Geschäftsmodell
Bei Agenturen und Dienstleistern entsteht der Unternehmenswert häufig weniger durch Kapital als durch persönliche Leistung, Know-how und stabile Kundenbeziehungen. Verträge und Firmenstruktur sollten dieses Geschäftsmodell sauber abbilden und mit dem Unternehmen mitwachsen.
Typische Themen
Ich berate Agenturen und Dienstleister bei Agentur- und Kundenverträgen, Firmen- und Beteiligungsstrukturen, im Arbeitsrecht sowie bei laufenden wirtschaftsrechtlichen Fragen. Bei Konflikten mit Kunden oder Gesellschaftern vertrete ich Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht.
Erfahrung
Mehrere Personalvermittler, Agenturen, Immobilienmakler und weitere Dienstleister betreue ich als Stammmandanten im Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Vertragsrecht. Dadurch kenne ich die typischen rechtlichen Fragen dienstleistungsbasierter Geschäftsmodelle aus der laufenden Beratung.
Dabei helfe ich Ihnen:
Agenturverträge
Der Agenturvertrag ist das rechtliche Fundament des Agenturgeschäfts. Wir legen Leistungen und Retainer fest, regeln die Mitwirkung des Kunden, begrenzen Haftungsrisiken und ordnen Nutzungsrechte eindeutig zu.
Firmenstruktur
Gestaltung von GmbH-, Holding- und Beteiligungsstrukturen sowie Gesellschaftsverträgen, passend zu Geschäftsmodell, Wachstum und Gesellschafterkreis.
Streit zwischen Gesellschaftern
Prüfung der Handlungsoptionen bei Streit mit Gesellschaftern über die weitere Zusammenarbeit, Gewinnverteilung und Verantwortlichkeiten sowie Begleitung bei der Trennung und Aufteilung des gemeinsamen Geschäfts.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Ausgestaltung von Arbeitsverträgen und Bonusvereinbarungen sowie Beratung bei Personalführung, Kündigungen und Konflikten mit Arbeitnehmern.
Freie Mitarbeiter & Scheinselbstständigkeit
Gestaltung der Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern und Vermeidung von Scheinselbstständigkeit.
Laufende Beratung
Persönlicher Ansprechpartner bei Streitigkeiten mit Kunden und sonstigen wirtschaftsrechtlichen Fragen im laufenden Dienstleistungsgeschäft.