Industrie & Handwerk

Dr. Ziegelmayr & Partner PartGmbB

Eigentümergeführte Betriebe

Industrie- und Handwerksbetriebe entwickeln sich häufig über viele Jahre. Sie wachsen, werden übernommen, innerhalb der Familie fortgeführt oder später verkauft. Gesellschaftsstruktur, Personal und die wesentlichen Geschäftsverträge müssen mit dieser Entwicklung Schritt halten und zum jeweiligen Betrieb passen.

Typische Themen

Ich berate Industrie- und Handwerksbetriebe bei Unternehmensverkäufen, der Firmenstruktur, arbeitsrechtlichen Problemen sowie bei Kunden-, Lieferanten- und Werkverträgen. Kommt es zu Streit mit Mitgesellschaftern, Kunden oder Lieferanten, vertrete ich Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht.

Erfahrung

Ich habe bereits knapp ein Dutzend Handwerks- und Industriebetriebe bei Kauf oder Verkauf rechtlich begleitet. Mehrere Unternehmen aus diesen Branchen betreue ich zudem laufend im Arbeitsrecht sowie bei gesellschafts- und vertragsrechtlichen Fragen.

Dabei helfe ich Ihnen:

Unternehmensnachfolge & Unternehmensverkauf

Begleitung bei Übergabe, Verkauf oder Übernahme des Betriebs – innerhalb der Familie, an Mitarbeiter oder an externe Erwerber.

Firmen- & Beteiligungsstruktur

Gestaltung von GmbHs, GmbH & Co. KGs und Holdingstrukturen sowie Gesellschaftsverträgen, insbesondere bei Wachstum, Nachfolge und Veränderungen im Gesellschafterkreis.

Gesellschafterstreit

Beratung bei Konflikten über Geschäftsführung, Gewinnverteilung, Nachfolge oder die weitere Zusammenarbeit sowie bei der Trennung von Mitgesellschaftern.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Gestaltung von Arbeitsverträgen und Bonusvereinbarungen sowie Beratung bei Personalführung, Kündigungen, Betriebsübergängen und Konflikten mit Arbeitnehmern.

Kunden- & Lieferantenverträge

Gestaltung und Prüfung von Kauf-, Liefer-, Werk- und Dienstleistungsverträgen sowie AGB – insbesondere zu Leistungsumfang, Vergütung, Abnahme, Gewährleistung und Haftung.

Streit mit Kunden & Lieferanten

Beratung und Vertretung bei Streit über Leistungen, Lieferungen, Vergütung, Abnahme und Gewährleistung sowie bei der Durchsetzung und Abwehr vertraglicher Ansprüche.