
Gastronomie
In der Gastronomie geht manches einfacher und unkomplizierter als in vielen anderen Branchen. Was zu Beginn auf Vertrauensbasis läuft, kann dennoch zu rechtlichen Problemen führen, die kompetent gelöst werden müssen.
Aktuell beraten wir mehrere bekannte und angesehene Gastronomiebetriebe in München, insbesondere im Arbeitsrecht, bei Unternehmensan- und verkäufen, Betriebsübergängen, Kurzarbeit sowie im Rahmen der allgemeinen wirtschaftsrechtlichen Beratung.
Wir kennen die Herausforderungen der Branche gut und stehen Ihnen daher als direkte und kompetente Ansprechpartner umfassend zur Seite.
So helfen wir Ihnen:
1
Umfassende, branchengerechte Beratung bei Unternehmensverkäufen und Betriebsübergängen
2
Wahl der passenden Rechtsform, steuereffiziente Strukturierung
3
Umfassende arbeitsrechtliche Beratung, insbesondere bei Arbeitsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Aufhebungsverträgen, Kündigungen und Kurzarbeit
4
Beratung bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern sowie beim Ein- und Austritt von Investoren und Geldgebern
5
Prüfung und Ausarbeitung von Verträgen, insbesondere gewerbliche Mietverträge, Lieferantenverträge und AGBs
6
Vertretung und Beratung bei Streitigkeiten mit Geschäftspartnern, Kunden und Dienstleistern
7
Laufende persönliche Beratung zu allen Fragen des Wirtschaftsrechts
8
Vertretung und Beratung im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht